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Corona-Schutzimpfungen in Apotheken

Corona-Schutzimpfungen nun auch in Apotheken

Neben Zahnärzten und Tierärzten führen nun auch mehr und mehr Apothekerinnen und Apotheker Corona-Schutzimpfungen durch. Wie beim Arzt erhalten Sie auch in der Apotheke vor dem Piks ein ausführliches Beratungsgespräch. Die Impfung wird ausschließlich durch nachweislich dafür geschultes Personal durchgeführt. Wer sich in einer Apotheken impfen lassen möchte, muss mindestens 12 Jahre alt sein.

Warum soll in Apotheken geimpft werden?

Hintergrund ist unter anderem die aktuelle Entwicklung der Zahl infizierter Personen in Deutschland und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems. Der Bedarf an Booster-Impfungen, die alle innerhalb kürzester Zeit verabreicht werden sollen, ist derzeit sehr hoch. Nicht zuletzt ist auch noch ein großer Bedarf an Erstimpfungen vorhanden, die ebenfalls parallel verabreicht werden sollen. Die Summe der erforderlichen Kapazitäten kann nicht mehr allein von Ärzten bereitgestellt werden.

Um die Impfgeschwindigkeit kurzfristig zu erhöhen, werden nun weitere Berufsgruppen die Ärztinnen und Ärzte im Kampf gegen die Pandemie unterstützen. Dabei liegt der Fokus auf Berufsgruppen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung über grundsätzliche Kenntnisse zum Umgang mit dem Impfstoff und zu medizinischen Fragen über Wirkung und mögliche Nebenwirkungen verfügen, um sowohl die Impfungen durchführen als auch Notfallmaßnahmen im Fall von unerwünschten Impfreaktionen einleiten zu können.

Patientinnen und Patienten erhalten sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Booster-Impfungen unter anderem in Apotheken. In anderen Ländern wie z.B. Spanien dürfen Pharmazeuten bereits seit einiger Zeit Corona-Schutzimpfungen verabreichen.

Ca. 2.600 Pharmazeuten aus ungefähr 1.000 Apotheken beteiligen sich seit einiger Zeit schon an einem Modell-Projekt, bei dem Grippeschutzimpfungen in Apotheken durchgeführt werden. Diese sind bereits geschult und verabreichen bereits Corona-Schutzimpfungen an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Apotheken folgen nach erfolgreicher Teilnahme an dafür erforderlichen Schulungsmaßnahmen und dürfen dann auch Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, impfen.

Bitte beachten Sie auch die Voraussetzungen für eine Impfung in Ihrer Apotheke. Denken Sie für Ihre Booster-Impfung z.B. an den Impfnachweis Ihrer Erst- bzw. Zweitimpfung und beachten Sie die empfohlenen Zeiträume zwischen den Impfungen. Bei allen Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.

Quellen:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-sollen-ab-januar-gegen-covid-19-impfen-130000/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/01/das-sind-die-plaene-der-ampel-fuer-covid-19-impfungen-in-der-apotheke/chapter:2

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/bundestag-beraet-corona-impfungen-in-apotheken/

https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf