Rezept einlösen
Lösen Sie Ihr Rezept digital in Ihrer lokalen mea Apotheke ein.
Sparen Sie sich doppelte Wege und übertragen Sie bereits vor Ihrem Besuch Ihr Rezept in Ihre lokale mea Apotheke. Mit diesen Möglichkeiten gelangt Ihr Rezept in Ihre mea Apotheke.
Meine mea® Apotheke gibts jetzt sogar als APPotheke.
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Weitere Informationen über das Rezept einlösen für Sie
Was bedeutet rezeptpflichtig?
Rezeptpflichtige Arzneimittel:
Rezeptpflichtige Arzneimittel können Sie, durch Vorlage einer entsprechenden Verordnung (Rezept), ausschließlich in Apotheken erhalten. Um sich doppelte Wege sparen zu können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Rezept per App oder Shop, vor Ihrem Besuch vorzubestellen. Dazu müssen Sie nur Ihr Rezept abfotografieren, dieses im Shop, Chat oder App Ihrer jeweiligen lokalen mea Apotheke hochladen und einen Abholtermin vereinbaren.
Freiverkäufliche Arzneimittel:
Diese können Sie dahingegen ohne Rezept erwerben. Bestellen Sie einfach im Shop Ihrer lokalen mea Apotheke Ihre gewünschten Medikamente, fragen Sie im Chat nach der Verfügbarkeit oder finden Sie über unsere Apothekensuche Ihre lokale mea Apotheke in Ihrer Nähe.
Ist Ihr Rezept vollständig?
Damit, Ihre lokale mea Apotheke das Rezept bearbeiten kann, muss es folgende Angaben enthalten
- Name und Geburtsdatum des Patienten
- Unterschrift und Stempel des Arztes
- Ausstellungsdatum (Die Rezepte sind unterschiedlich lang gültig)
- Der Name des Medikamentes/ Wirkstoffes, die Darreichungsform, die Dosierung und die Stärke.
- Jede handschriftliche Änderung des Arztes muss abgezeichnet sein
Welche Rezepte gibt es?
Sie benötigen ein Rezept, um in Ihrer Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament zu erwerben. Anhand von unterschiedlichen Farben können Sie die Rezepte wie folgt unterscheiden:
Rosa
Das rosa Rezept ist das Kassenrezept (GKV), welches Sie erhalten, wenn Sie über Ihre gesetzliche Versichertenkarte behandelt werden. Hierbei trägt die Krankenkasse die Kosten für das verschriebene Medikament (ohne die Zuzahlung).
Sie können das rosa Rezept nach der Ausstellung innerhalb von 28 Tagen einlösen.
Blau
Das blaue Rezept ist das Privatrezept, welches Sie erhalten, wenn Sie privat versichert sind und die Kosten zunächst selbst übernehmen. Je nach Krankenkasse können Sie Ihre Rechnung/ Ihren Kassenbon zusammen mit dem abgestempelten Rezept einreichen und Sie bekommen die Beträge erstattet. Wenn Sie einen sehr teuren Artikel benötigen, bieten manche Privatversicherungen die Möglichkeit einer Direktverrechnung an. Bitte informieren Sie sich ggf. bei Ihrer jeweiligen Versicherung.
Sollte der Arzt Ihnen ein Medikament verordnen, dass er aus therapeutischer Sicht als notwendig erachtet, kann Ihnen der Arzt auch gesetzlich versicherten Patienten ein blaues Rezept ausstellen. Die Kosten sind in diesem Fall durch den gesetzlich versicherten privat zu tragen.
Sollte der Arzt kein anderes Datum angeben, ist das blaue Rezept bis zu 3 Monate nach Ausstellung einlösbar.
Grün
Das grüne Rezept ist eine Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden grundsätzlich nicht durch die Krankenversicherung übernommen.
Da es sich um eine Empfehlung handelt, haben Sie die Möglichkeit das grüne Rezept jederzeit einzulösen.
Gelb
Das gelbe Rezept gilt für Medikamente, die unter die Betäubungsmittelverordnung fallen. Bei Betäubungsmitteln (BTM) ist eine lückenlose Dokumentation sehr wichtig und damit diese gewährleistet ist, besteht das BTM – Rezept aus mehreren Durchschlägen. Bei Betäubungsmittel Rezepten macht man keinen Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatienten.
BTM Rezepte sind 7 Tage ab Ausstellung gültig.
Dauerrezept
In Zukunft soll es die Möglichkeit geben, dass Patienten mit chronischen Erkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck etc.) sich ein Dauerrezept ausstellen lassen können, um die Patienten zu entlasten. Wann und wie es eingeführt wird, kann man noch nicht genau sagen.
E-Rezept
Informieren Sie sich hier zum E-Rezept: https://www.meineapotheke.de/e-rezept-das-papier-rezept-wird-digital/
Wo können Sie Ihr Rezept einlösen?
Sie können Ihr Rezept deutschlandweit, in jeder Apotheke vor Ort einlösen. Durch die Übermittlung Ihres Rezeptes z.B. über den Online-Shop einer mea Apotheke oder die meineapotheke.de App wird dieses noch nicht im Rechtssinne eingelöst. Spätestens bei Abgabe des Arzneimittels durch die Apotheke ist das Original-Rezept vorzulegen.
Können Sie rezeptfreie Medikamente zusammen mit einem Rezept vorbestellen?
Sie haben die Möglichkeit neben der Übermittlung eines Fotos eines Rezeptes auch weitere nicht rezeptpflichtige Arzneimittel in den Warenkorb zu legen und diese bestellen.
Wieso kann es vorkommen, dass Sie ein Medikament von einem anderen Hersteller, als verordnet, bekommen?
Es kann vorkommen, dass Sie ein Medikament von einem anderen Hersteller, aber mit demselben Wirkstoff erhalten. Das liegt an den Rabattverträgen zwischen den Herstellern und den Krankenkassen, denn nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Medikament eines bestimmten Herstellers.
Welche Kosten entstehen beim Einlösen Ihres Rezeptes?
Als Kassenpatient, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihr Medikament, jedoch müssen Sie eine Zuzahlungsgebühr bezahlen. Die Zuzahlungsgebühr beträgt meistens 10% des Medikamentenpreises (mind. 5 und max. 10 €). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen die gesetzliche Zuzahlungsgebühr nicht bezahlen.
Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und je nach Krankenversicherung bekommen Sie die Kosten im Nachhinein erstattet.