Blutdruck messen
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Unter bestimmten Voraussetzungen haben versicherte Personen mit verordneten
Antihypertensiva* alle 12 Monate, und bei Änderung der antihypertensiven Therapie ab
2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung, Anspruch darauf, ihre medikamentöse
Blutdruckeinstellung von hierzu qualifizierten Apotheken kontrollieren zu lassen.
Die Maßnahme hat unter anderem das Ziel, das Risiko für Schlaganfall, Herzinfarkt oder
Herzinsuffizienz durch Früherkennung langfristig zu senken.