medizinisches Cannabis

Medizinisches Cannabis

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Description
 English: A ripe & healthy cannabis plant.
Date
Source Own work
Author

Cannabis Training University


Hier finden Sie unsere aktuell vorrätigen Sorten:

die fettgedruckten Sorten mit * sind die für Selbstzahlende preiswertesten Sorten


Indica

Cannamedical indica forte CA  (El Jefe)



Sativa

Bedrocan (Jack Herer) [11,90€/g]

Cannamedical Sativa Ultra NM (Polar Cookies)

Nimbus easy 30/1 La Sage (La Sage) [13,10€/g]

Pedanios 22/1 (Ghost Train Haze)



Hybrid


420 Compound 30/1 CA BBW (Bling Blaow) (Indica dominant)  [11,40€/g]

420 Evolution 30/1 CA ICC (Ice Cream Cake Kush Mints)  (Indica dominant)  [13,09€/g]

420 Evolution 30/1 CA PCH (Peach Chementine) (Indica dominant)  [12,38€/g]

420 Evolution 27/1 CA WES (Wedding singer) (Indica dominant) [9,52€/g]

420 Evolution 25/1 MSP (Masterpiece)  (Indica dominant) [10,00€/g]

420 Compound 30/1 CA GAP (Gastro Pop) (Indica dominant) [11,45€/g]

420 Compound 30/1 CA PPE (Platinum Pave) [11,45€/g]

Alephsana Amber 26/1 Canna (Mango Kush) (Indica dominant) [11,60€/g]

Cannamedical hybrid forte NM (Gorilla Skittlez) (Indica dominant)

Demecan Core Saxonia 28:01 (Wedding Cake x Jet Fuel Gelato) (Indica dominant) [10,71€/g] 

Nimbus Easy 30/1 FRE COO (French cookies) (Indica dominant) [11,88€/g] (Restmenge! Bitte vorher nachfragen)

Pedanios 26/1 EHD (Electric Honeydew) (Sativa dominant) [9,05€/g]

Pedanios 27/1 BLY (Black Jelly) (Sativa dominant) [11,90€/g]

Pedanios 31/1 COS (Cosmic Cream) (Indica dominant) [12,60€/g]

Pedanios 31/1 PND (Pink Diesel) (Indica dominant) [11,90€/g]

SLOUU 22/1 PS3 CA OGK (OG Kush) (Indica dominant) [7,59€/g]




Ein wichtiger Hinweis vorab:

Die hier geteilten Inhalte können dabei helfen, sich über die Therapiemöglichkeiten mit Cannabis zu informieren. Alle THC-haltigen Produkte, wie etwa Blüten, gibt es nur gegen Vorlage eines entsprechenden Rezeptes von Ihrem Arzt.

Zum Upload des Rezeptes klicken Sie bitte HIER

Das Thema medizinisches Cannabis aus der Apotheke hat seit der grundsätzlichen Freigabe für ärztliche Verordnungen im Jahr 2017 stetig an Bedeutung gewonnen.  Es gibt zunehmend mehr Ärzte, die bereit sind diese Therapieform für Schwerkranke Patienten in Erwägung zu ziehen. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet konkrete Indikationen im Gesetz aufzulisten, üblich sind Verordnungen aber etwa bei chronischen, neuropathischen  Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose (MS), Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen (etwa als Krebspatient im Rahmen einen Chemotherapie).

„Hinweise für positive Wirkungen reichen von neurologischen (Spastik und Schmerzen unterschiedlicher Ursachen, hyperkinetische Bewegungsstörungen), über dermatologische (Neurodermitis, Psoriasis, Akne inversa, Hyperhidrosis), ophthalmologische (Glaukom) und internistische (Arthritis, Colitis ulzerosa, Morbus Crohn) bis hin zu psychiatrischen Erkrankungen/Symptomen (Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung [ADHS], Schlafstörungen).“ Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/186476/Medizinisches-Cannabis-Die-wichtigsten-Aenderungen

Als etablierte Indikationen für Cannabis-basierte Medikamente gelten chronische – insbesondere neuropathische – Schmerzen, Spastik bei MS, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Hinweise für positive Wirkungen reichen von neurologischen (Spastik und Schmerzen unterschiedlicher Ursachen, hyperkinetische Bewegungsstörungen), über dermatologische (Neurodermitis, Psoriasis, Akne inversa, Hyperhidrosis), ophthalmologische (Glaukom) und internistische (Arthritis, Colitis ulzerosa, Morbus Crohn) bis hin zu psychiatrischen Erkrankungen/Symptomen (Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung [ADHS], Schlafstörungen).

Hoffnung für Schmerzpatienten

„Vor allem Schmerzpatienten können von medizinischem Cannabis profitieren“, erklärt Norbert Schürmann, Vize­präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin. Der Allgemeinarzt leitet am St.-Josef-Krankenhaus im nordrhein-westfälischen Moers die Abteilung für Schmerz- und Palliativmedizin. Er hat bei seinen Patienten gute Erfahrun­gen mit der in Deutschland relativ neuen Therapie gemacht.

Mögliche Anwendungsgebiete sind alle chronischen Schmerzleiden. „Etwa Nervenschmerzen, spastische Schmerzen, Beschwerden bei Multipler Sklerose oder Rheuma“, erklärt Schürmann. Darüber hinaus wird Cannabis zur Appetitsteigerung eingesetzt, etwa bei Krebs­patienten nach einer Chemotherapie.

Viele Mediziner stellt es vor eine Herausforderung, für ihre Patienten die passende Anwendungsform und Dosierung zu finden.

Cannabis als Arznei zu verwenden hat zwar eine jahrtausendealte Geschichte. Heute gilt es jedoch oft, durch Probieren herauszufinden, was am besten hilft.

 Heilpflanze mit Tradition

In China und Ägypten behandelten Heiler schon vor über 1000 Jahren Kranke mit Cannabis. Nach Europa kam die Heilpflanze im 19. Jahrhundert. Ein ­irischer Arzt, der in Indien stationiert war, hatte die medizinische Wirksamkeit kennengelernt.

„Die Cannabis-Medizin basiert vor allem auf Erfahrungswerten“, sagt Schmerzexperte Schürmann. Von den verschiedenen Arten der Darreichung erachtet er das Rauchen als kritisch. „Dabei kommt es zu einer zu schnellen und zu starken Anflutung der Wirkstoffe im Organismus“, erklärt er. Wegen der euphorisierenden und berauschenden Wirkung des Inhaltsstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) sei dann beispielsweise ­Autofahren nicht möglich.

Darreichungsformen:

  • 1. Als getrocknete Blüte: Mediziner empfehlen statt ­Rauchen das Verdampfen mithilfe eines speziellen Vaporisators. Cannabisblüten können auch als Tee verordnet werden. 
  • 2. Als Spray: In Deutschland sind drei cannabisbasierte Fertigarzneimittel ­verordnungsfähig. Eines davon ist ein Spray zur Anwendung in der Mundhöhle.
  • 3. Als Kapsel: Das zweite Fertigpräparat gibt es in Kapselform. Es enthält den Wirkstoff Nabilon, eine syntheti­sche Variante von THC.
  • 4. Als ölige Tropfen: Medizinisches Cannabisöl enthält neben THC und CBD weitere Pflanzenstoffe der Cannabisblüte. 

Medizinisches Cannabis ist auf Rezept erhältlich. Die Einnahme des rauschfreien Marihuana-Abkömmlings hat allerdings ihre Tücken, vor allem bei der korrekten Dosierung

Nicht völlig unbedenklich

Schließlich gilt Cannabis, auch Gras oder Marihuana genannt, als Droge. Der Anbau, der Handel, die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz sind strafbar. Auch wenn das nicht für medizinisches, ärztlich verordnetes Cannabis gilt, empfiehlt Schürmann die Verschreibung entsprechender Präparate erst für Patienten über 25 Jahre. „Bei jüngeren Menschen“, so der Experte, „besteht ein höheres ­Risiko, dass sie Psychosen entwickeln.“

Neben THC enthält die Pflanze mit den gezackten Blättern noch mehr als 100 wirksame Stoffe, sogenannte Cannabinoide. Medizinisch interessant ist neben THC vor allem CBD (Cannabidiol). „CBD wirkt krampflösend“, erklärt der Experte. Der Wirkstoff, meist als Öl ­verfügbar, versetzt nicht in einen Rausch­­zustand. Er verspricht Hilfe bei Angst- und Schlafstörungen, Panikattacken sowie Hautkrankheiten.

Zu Vorsicht raten Experten außerdem Menschen mit Typ-1-Diabetes. Wissenschaftler am Barbara Davis Center for Diabetes in Denver (USA) fanden heraus, dass Cannabis-Konsumenten ein höheres Risiko für schlechtere Blutzuckerwerte sowie eine Ketoazidose haben, eine gefährliche Stoffwechselentgleisung. Fazit: Die Cannabis-Therapie bleibt eine Option für wenige, schwer leidende Menschen.

Wirksamkeit bestätigt

Die Wirksamkeit von Cannabis wird durch Studien belegt: Im Auftrag der Deutschen Schmerzliga wurde die Behandlung mit 800 Schmerzpatienten ­geprüft. Die Forscher untersuchten ein Mundspray mit den Hanfwirkstoffen Cannabidiol und Dronabinol. Ein Ergebnis: Bei rund 80 Prozent der Studienteilnehmer ließen die Beschwerden nach.

 

Wichtige Hinweise und FAQ:

  • Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung?

Grundsätzlich ja, aber es muss vor dem Beginn einer Behandlung / Therapie eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden, sofern die Behandlung zu ihren Lasten erfolgen soll. Im Gesetz ist geregelt, dass dieser Antrag „nur in begründeten Ausnahmefällen“ von der Krankenkasse abgelehnt werden darf. Über die Anträge soll – auch bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – innerhalb von 3–5 Wochen entschieden werden. Erfolgt die Verordnung im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37 b, verkürzt sich die Genehmigungsfrist auf drei Tage. Eine Verordnung mittels Privatrezept kann jederzeit und für jede Indikation unabhängig von einer Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen.

  • Wie genau wird Cannabis verschrieben?

Die Verschreibungshöchstmenge für Cannabis beträgt 100 000 mg (100 g) in 30 Tagen. Zwecks einfacherer Handhabbarkeit wurde die Höchstmenge unabhängig vom Gehalt einzelner Cannabinoide in der jeweiligen Cannabissorte festgelegt. Derzeit können Cannabisblüten mit einem Gehalt an THC – dem am stärksten psychotrop wirksamen – Cannabinoid von circa ein bis circa 30 % verordnet werden. Bei einer Verschreibung von 100 g Cannabis kann die verordnete Menge an THC daher zwischen 100 und 22 000 mg schwanken. Auf dem Rezept muss neben der Menge auch die Cannabissorte angegeben werden. 

  • Bei welcher Indikation ist welche Cannabissorte am wirksamsten?

Diese Frage kann zurzeit nicht beantwortet werden. Die Mehrzahl der Patienten bevorzugt Cannabissorten mit höherem THC-Gehalt (> 10 %). In einzelnen Indikationen (etwa seltene kindliche Epilepsien) erwies sich aber auch reines CBD (ohne THC) als wirksam.

  • Wie werden Cannabisblüten dosiert?

Alle Cannabis-basierten Medikamente und so auch Cannabisblüten und -extrakte sollten einschleichend dosiert werden. Je nach THC-Gehalt sollte die Anfangsdosis bei 25–50 mg Cannabisblüten (bei Sorten mit einem höheren THC-Gehalt > 10 %) und maximal 100 mg Cannabisblüten bei geringem THC-Gehalt pro Tag betragen. Je nach Wirksamkeit und Verträglichkeit sollte die Dosis um circa 2,5–5 mg THC (entsprechend je nach Sorte circa 25–100 mg Cannabis) alle 1–3 Tage gesteigert werden. Tagesdosen von THC-reichen Cannabissorten liegen bisherigen Erfahrungen zufolge oft zwischen 0,2 und 3 g, mit Schwankungen von 0,05–10 g. Die im Gesetz festgelegte Verschreibungshöchstmenge von 100 g Cannabis pro 30 Tage orientierte sich an den in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen des BfArM im Rahmen der Erlaubniserteilungen für eine Selbsttherapie mit Medizinal-Cannabis. Nach heutigem Kenntnisstand schwanken die erforderlichen Dosierungen Cannabis-basierter Medikamente interindividuell sehr stark und können – zumindest gegenwärtig – nicht mit hinreichender Genauigkeit für einzelne Indikationen angegeben werden. Wie häufig die Einnahme pro Tag erfolgen soll, richtet sich nach der Einnahmeart, Indikation und Wirkdauer und muss individuell in Absprache zwischen Arzt und Patient ermittelt werden.

  • Welche Einnahmearten sind möglich?

Grundsätzlich kann Cannabis inhaliert oder oral aufgenommen werden. Eine Inhalation ist durch Rauchen und Verdampfen (mittels Vaporisator) möglich. Der große Vorteil des Verdampfens liegt darin, dass keine potenziell schädigenden verbrannten Pflanzenmaterialien (wie beim Rauchen) eingeatmet werden. Die Pharmakokinetik von THC und anderen Cannabinoiden ist bei inhalativer Aufnahme sehr verschieden von der bei oraler Aufnahme hinsichtlich Wirkeintritt, -stärke und -dauer (Tabelle 2). Welche Einnahmeart günstiger ist, hängt vom Wunsch des Patienten, der Indikation und gegebenenfalls Begleiterkrankungen ab. In Einzelfällen kann auch eine kombinierte orale und inhalative Einnahme sinnvoll sein.

  • Welche Nebenwirkungen können eintreten?

Akute Nebenwirkungen betreffen vor allem die Psyche und Psychomotorik (Euphorie, Angst, Müdigkeit, reduzierte psychomotorische Leistungsfähigkeit) sowie Herz und Kreislauf (Tachykardie, Blutdruckabfall, Schwindel, Synkope). Bei regelmäßiger Einnahme tritt meist eine Gewöhnung ein, sodass Cannabis-basierte Medikamente allgemein als gut verträglich gelten.

  • Welche Kontraindikationen bestehen?

Cannabis sollte bei Bestehen einer schweren Persönlichkeitsstörung, Psychose und schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Schwangeren und stillenden Müttern nicht verordnet werden. Wegen fehlender Daten sollte die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (vor der Pubertät) sehr sorgfältig abgewogen werden. Besonders bei älteren Patienten können stärkere zentralnervöse und kardiovaskuläre Nebenwirkungen auftreten.

  • Kann eine Abhängigkeit eintreten?

Bisher wurde kein Fall einer Cannabisabhängigkeit infolge einer ärztlich überwachten Therapie publiziert, wenn eine Behandlung mit Cannabis oder einem Cannabis-basierten Medikament aus medizinischer Indikation erfolgte und keine der oben genannten Kontraindikationen bestand. Besonders bei abrupter Beendigung einer Therapie können gering bis mäßig ausgeprägte Entzugssymptome auftreten.

  • Was müssen Vertragsärzte noch beachten?

Laut Gesetz muss der verordnende Arzt an einer nicht interventionellen, ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienenden Begleiterhebung teilnehmen. Ist der Arzt dazu nicht bereit, ist eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ausgeschlossen. Der Patient muss vor Erstverordnung durch den Arzt über die Datenerfassung informiert werden. Die Begleiterhebung ist für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes geplant. Der Arzt muss für jeden einzelnen Patienten, der mit Cannabis behandelt wird, anonymisiert Daten zu Alter, Geschlecht, Diagnose, früheren und aktuellen Behandlungen sowie den Verordnungsgrund für die Behandlung mit Cannabis inklusive Dosis, Wirksamkeit, Verträglichkeit und Lebensqualität an das BfArM übermitteln

 

Die Inhalte dieser Seite beruhen weitgehend auf den beiden nachfolgend zitierten Quellen:

Dtsch Arztebl 2017; 114(8): A 352–6

https://www.aerzteblatt.de/archiv/186476/Medizinisches-Cannabis-Die-wichtigsten-Aenderungen

und

https://www.apotheken-umschau.de/medikamente/heilpflanzen/medizinisches-cannabis-787663.html

Von Ute Wild und DPA, 08.07.2021

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