Medikamente bestellen

In meiner mea Apotheke vor Ort

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Rezept einlösen

Lösen Sie Ihr Rezept digital in Ihrer lokalen mea® Apotheke ein.

Sparen Sie sich doppelte Wege und übertragen Sie bereits vor Ihrem Besuch Ihr Rezept in Ihre lokale mea® Apotheke. Mit diesen Möglichkeiten gelangt Ihr Rezept in Ihre mea® Apotheke.

Rezept einlösen - per mea® App

1. App kostenlos installieren

Laden Sie sich kostenlos die mea® App herunter und klicken Sie im Startbildschirm der App auf den Reiter Rezept einlösen.

2. Rezept übertragen

In der Arztpraxis können Sie einen digitalen Sammelcode scannen, oder einen Ausdruck Ihres E-Rezepts erhalten. Scannen Sie den Sammelcode und schicken Sie ihn an Ihre Lieblingsapotheke. Alternativ können Sie Ihr herkömmliches Rezept abfotografieren und Ihrer Apotheke zusenden.

3. Rückmeldung und Arzneimittel erhalten

Ihre Lieblingsapotheke informiert Sie, wann Ihre Arzneimittel abholbereit sind, oder Ihnen per Botendienst geliefert werden können.

Rezept einlösen - per mea® Shop

1. mea® Shop auswählen

Besuchen Sie den mea® Shop Ihrer Lieblingsapotheke. Diesen finden Sie u.a. über die Apothekensuche.

2. Rezept übertragen

Besuchen Sie den Shop Ihrer ausgewählten mea® Apotheke und klicken Sie auf Rezept einlösen. Scannen Sie entweder den Sammelcode Ihres E-Rezepts, oder fotografieren Ihr herkömmliches Rezept ab und senden es Ihrer Apotheke zu, bzw. legen es in den Warenkorb.

3. Rückmeldung und Arzneimittel erhalten

Ihre Lieblingsapotheke informiert Sie, wann Ihre Arzneimittel abholbereit sind, oder Ihnen per Botendienst geliefert werden können.

Rezept einlösen in Ihrer lokalen mea® Apotheke

1. Lokale mea® Apotheke besuchen

Gehen Sie in Ihre lokale mea® Apotheke und lösen Sie das E-Rezept direkt vor Ort ein: mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), oder dem Rezeptcode per App oder Ihrem Papierausdruck.

2. Arzneimittel erhalten oder liefern lassen

Ihre Apotheke übergibt Ihnen anschließend Ihre Arzneimittel. Sollten diese nicht vorrätig sein, werden Sie informiert, wann sie abholbereit sind, oder Ihnen per Botendienst geliefert werden können.

Weitere Informationen zum Thema "Rezept einlösen"

Was bedeutet rezeptpflichtig?

Rezeptpflichtige Arzneimittel:

Rezeptpflichtige Arzneimittel können Sie, durch Vorlage einer entsprechenden Verordnung (Rezept), ausschließlich in Apotheken erhalten. Häufig sind Arzneimittel nicht sofort verfügbar und müssen zunächst beim Großhandel bestellt werden. Damit Sie keine doppelten Wege haben, bieten unsere Kooperationsapotheken über die jeweilige Apothekenseite auf www.meineapotheke.de oder die mea® App verschiedene Möglichkeiten an, Rezepte vor Ihrem Besuch in der Apotheke vorzubestellen. Die Übermittlung erfolgt einfach über unseren QR-Code Scanner oder auch durch abfotografieren, hochladen und Ende-zu-Ende verschlüsselte Übermittlung über den Shop, Chat oder die App in eine Apotheke Ihrer Wahl. Im Anschluss müssen Sie nur noch einen Abholtermin vereinbaren.

Freiverkäufliche Arzneimittel:

Diese können Sie dahingegen ohne Rezept erwerben. Bestellen Sie einfach im Shop Ihrer lokalen mea Apotheke Ihre gewünschten Arzneimittel vor, fragen Sie im Chat oder in der mea® App nach der Verfügbarkeit oder finden Sie über unsere Apothekensuche Ihre lokale mea® Apotheke in Ihrer Nähe.

Welche Rezeptarten gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Rezepten, die sich anhand der Farben wir folgt unterscheiden lassen:

E-Rezept

Ab 2024 soll das E-Rezept im GKV-Bereich für Ärzte zur verpflichtenden Nutzung eingeführt werden. Es ist jedoch möglich, dass Sie schon jetzt ein E-Rezept ausgestellt bekommen. In der Anfangsphase werden Sie in aller Regel statt einem rosa Rezept ein Ausdruck mit einem QR-Code erhalten. Das eigentliche Rezept wird dann digital über eine gesicherte Infrastruktur zwischen Apotheke und Arztpraxis ausgetauscht, wenn Sie den QR-Code an die Apotheke übermitteln, z.B. über die folgenden Wege:

  • Übergabe von Ausdruck mit QR-Code
  • Nutzung der Funktion der elektronischen Gesundheitskarte
  • Übermittlung über E-Rezept App

Das E-Rezept ist, genau wie das rosa Kassenrezept, 28 Tage gültig.

Bald sollen neben dem rosa Rezept auch alle weiteren Leistungen (Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege etc.) nach und nach elektronisch verordnet werden.

Hinweis: Aktuell sind auch noch die Kassenrezepte (rosa) in Papierform gültig. Dies wird jedoch nach und nach abgeschafft.

Weitere Informationen zum E-Rezept finden sich unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept

 

Rosa

Das rosa Rezept ist das Kassenrezept (GKV), welches Sie erhalten, wenn Sie über Ihre gesetzliche Versichertenkarte behandelt werden. Hierbei trägt die Krankenkasse die Kosten für das verschriebene Arzneimittel (ohne die Zuzahlung).

Sie können das rosa Rezept nach der Ausstellung innerhalb von 28 Tagen einlösen.

 

Blau

Das blaue Rezept ist das Privatrezept, welches Sie erhalten, wenn Sie privat versichert sind und die Kosten zunächst selbst übernehmen. Je nach Krankenkasse können Sie Ihre Rechnung/ Ihren Kassenbon zusammen mit dem abgestempelten Rezept einreichen und Sie bekommen die Beträge erstattet. Wenn Sie einen sehr teuren Artikel benötigen, bieten manche Privatversicherungen die Möglichkeit einer Direktverrechnung an. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer jeweiligen Versicherung.

Sollte Ihnen ein Arzneimittel verordnet werden, dass aus therapeutischer Sicht als notwendig erachtet wird, können Ihnen Ärzte auch gesetzlich versicherten Patienten ein blaues Rezept ausstellen. Die Kosten sind in diesem Fall durch die gesetzlich Versicherten privat zu tragen.

Sollte kein anderes Datum angeben sein, ist das blaue Rezept bis zu 3 Monate nach Ausstellung einlösbar.

 

Grün

Das grüne Rezept ist eine Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden grundsätzlich nicht durch die Krankenversicherung übernommen.

Da es sich um eine Empfehlung handelt, haben Sie die Möglichkeit das grüne Rezept jederzeit einzulösen.

 

Gelb

Das gelbe Rezept gilt für Arzneimittel, die unter die Betäubungsmittelverordnung fallen. Bei Betäubungsmitteln (BTM) ist eine lückenlose Dokumentation sehr wichtig. Damit diese gewährleistet ist, besteht das BTM – Rezept aus mehreren Durchschlägen. Bei Betäubungsmittel Rezepten macht man keinen Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatienten.

BTM Rezepte sind 7 Tage ab Ausstellung gültig.

 

T-Rezept

Das T-Rezept ist ein Sonderrezept für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid.

Das T-Rezept ist nur 6 Tage nach dem Tag der Ausstellung gültig. Es besteht aus zwei Teilen und wird von der Apotheke an das BfArM gesendet. Ärzte müssen bestätigen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden und die Patienten das erforderliche Informationsmaterial erhalten haben.

Wie und wo können Sie Ihr Rezept einlösen?

Sie können Ihr Rezept in jeder Apotheke einlösen. Durch die Übermittlung Ihres Rezeptes z.B. über das Online Angebot einer mea® Apotheke oder die mea® App wird dieses noch nicht im Rechtssinne eingelöst. Die Übermittlung ermöglicht der Apotheke jedoch die Vorbestellung und Vorbereitung. Spätestens bei Abgabe des Arzneimittels durch die Apotheke ist das Original-Rezept bzw. das E-Rezept in einer der drei Formen vorzulegen.

Das E-Rezept einlösen

Als gesetzlich Versicherte oder gesetzlich Versicherter haben Sie drei Möglichkeiten Ihr E-Rezept in Ihrer mea® Apotheke einzulösen.

  • Über die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • Über die E-Rezept-App der Gematik
  • Über einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode

Das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen

Ihre Arztpraxis speichert das E-Rezept auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Anschließend können Sie Ihr Rezept in jeder Apotheke einlösen, in dem Sie Ihre Gesundheitskarte dem Apothekenpersonal vorlegen. Nach einer Authentifizierung über die Gesundheitskarte kann die Apotheke über einen zentralen E-Rezept Server das Rezept abrufen, einlösen und Ihnen die Arzneimittel aushändigen.

Das E-Rezept mit der E-Rezept-App einlösen

  1. Installieren Sie sich die E-Rezept-App der Gematik auf Ihr Smartphone und melden Sie sich in der App an. Um sich in der App anmelden zu können, benötigen Sie eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC Funktion und eine PIN. Sollten Sie noch keine PIN haben, können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Dafür müssen Sie sich authentifizieren (Postident oder persönlich in einer Krankenkassenfiliale)
  2. Wenn Sie sich nun in die App einloggen möchten, müssen Sie sich mit der 6-stelligen CAN-Nummer (Diese finden Sie in der oberen rechten Ecke Ihrer Gesundheitskarte) und Ihrer PIN legitimieren.
  3. Benötigen Sie nun ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, erstellt Ihnen Ihre Arztpraxis ein E-Rezept, das verschlüsselt auf den E-Rezept-Server (E-Rezept-Fachdienst) geladen wird. Das Praxisverwaltungssystem gibt den E-Rezept-Token (der digitale Schlüssel für Ihr E-Rezept) an Ihre App der Gematik weiter.
  4. Möchten Sie nun Ihr E-Rezept in Ihrer Apotheke vor Ort einlösen, liest die Apotheke den E-Rezept-Token aus und händigt Ihnen Ihr Medikament aus. Um eine mea Apotheke für Sie zu finden, nutzen Sie unsere Apothekensuche und finden Sie Ihre mea Apotheke vor Ort.

Das E-Rezept mit dem Papierausdruck einlösen

Wenn Sie die App oder Ihre elektronische Gesundheitskarte dafür nicht nutzen möchten oder können, haben Sie die Möglichkeit das E-Rezept mit einem ausgedruckten Rezept-Code einzulösen. Sie erhalten den Ausdruck vor Ort in Ihrer Arztpraxis und mit diesem Ausdruck können Sie ebenfalls in die Apotheke gehen. Dort lassen Sie den QR-Code abscannen und im Anschluss erhalten Sie Ihr Arzneimittel.

Natürlich besteht auch hier die Möglichkeit, den QR-Code Ihres E- Rezeptes vorab an eine mea® Apotheke zu übermitteln. Über den mea® Chat, die mea® App oder den mea® Shop Ihrer ausgewählten mea® Apotheke können Sie den QR-Code abscannen bzw. das Rezept als Bild hochladen.

 

Herkömmliche Papierrezepte einlösen

Selbstverständlich können Sie die Papierrezepte ebenfalls in Ihrer Apotheke wie gehabt mit dem Original einlösen.

Weitere Informationen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/elektronische-rezepte-wichtige-fragen-und-antworten-zu-erezepten-64285

Ist Ihr Rezept vollständig?

Damit Ihre lokale mea® Apotheke das Rezept bearbeiten kann, muss es folgende Angaben enthalten

  • Name und Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten
  • Unterschrift und Stempel der Ärztin oder des Arztes
  • Ausstellungsdatum (Die Rezepte sind unterschiedlich lange gültig)
  • Der Name des Arzneimittels/ Wirkstoffes, die Darreichungsform, die Dosierung und die Stärke
  • Jede handschriftliche Änderung der Ärztin oder des Arztes muss abgezeichnet sein

Können rezeptfreie Arzneimittel zusammen mit einem Rezept vorbestellt werden?

Sie haben die Möglichkeit neben der Übermittlung eines Fotos Ihres Rezeptes/ Ihres Rezeptes als Datei oder des Scannen Ihres E-Rezeptes auch weitere nicht rezeptpflichtige Arzneimittel in den Warenkorb zu legen und diese bestellen.

Wieso kann es vorkommen, dass Sie ein Arzneimittel von einem anderen Hersteller, als verordnet, bekommen?

Es kann vorkommen, dass Sie ein Arzneimittel von einem anderen Hersteller, aber mit demselben Wirkstoff erhalten. Das liegt daran, dass Apotheken ein verordnetes Arzneimittel grundsätzlich durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen müssen, für das ein Rabattvertrag zwischen der Krankenkasse und dem pharmazeutischen Unternehmer nach dem Sozialgesetzbuch besteht. In Einzelfällen kann eine Ausnahme gelten, wenn Ärzte den Austausch ausgeschlossen haben (sog. aut. Idem Kreuz). Daneben besteht über die Mehrkostenregelung eine Wahlmöglichkeit. Hier müssen Sie das Arzneimittel jedoch zunächst selbst bezahlen und können sich (einen Teil) von der Krankenkasse erstatten lassen.

Welche Kosten entstehen beim Einlösen Ihres Rezeptes?

Als Kassenpatientin oder Kassenpatient, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihr Arzneimittel, jedoch müssen Sie eine Zuzahlungsgebühr bezahlen. Die Zuzahlungsgebühr beträgt meistens 10% des Arzneimittelpreises (mind. 5 € und max. 10 €). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen die gesetzliche Zuzahlungsgebühr nicht bezahlen.

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und je nach Krankenversicherung bekommen Sie die Kosten im Nachhinein erstattet.