E-Rezept einlösen

E-Rezept als Papierausdruck

E-Rezept als Papierausdruck

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Rezeptdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das E-Rezept

Für fast alle verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhalten gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in Ihrer Arztpraxis ab Januar 2024 ausschließlich digitale Rezepte. Wie funktioniert das E-Rezept? Wir geben Ihnen einen Überblick. Um Zeit und doppelte Wege zu sparen, übermitteln Sie Ihr E-Rezept vorab über unseren Online-Shop an uns.

Das E-Rezept wird in Ihrer Arztpraxis digital erstellt, signiert und gespeichert. Ihre Arztpraxis kann das E-Rezept als einen Ausdruck auf Papier mit einem QR-Code erstellen, auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern oder es papierlos auf Ihr Smartphone übermitteln. Für eine Vorbestellung über den Online-Shop fragen Sie Ihre Arztpraxis bitte um den Ausdruck.

Wenn Sie das E-Rezept auf einem Papierausdruck von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten haben, können Sie das E-Rezept über Ihre Smartphone-Kamera oder Webcam abscannen.

  • Klicken Sie auf "Rezept einlösen" und wählen Sie "E-Rezept" aus
  • Wählen Sie „E-Rezept auf Papierausdruck“ aus, um den E-Rezept-Scanner zu starten
  • Scannen Sie oben rechts den Sammelcode mit der Kamera Ihres Smartphones oder Webcam
  • Legen Sie das E-Rezept in den Warenkorb und schließen Sie Ihre Bestellung ab

Wir informieren Sie, wann Ihre Arzneimittel abholbereit sind oder Ihnen per Botendienst geliefert werden können.

Durch die Übermittlung des E-Rezepts an unsere Apotheke wird dieses noch nicht im Rechtssinne eingelöst. Die Übermittlung ermöglicht uns jedoch die Vorbestellung und Vorbereitung. Spätestens bei Abgabe des Arzneimittels ist das Original-Rezept bzw. das E-Rezept erneut vorzulegen, z. B. den Ausdruck oder über die elektronische Gesundheitskarte.

Aktuell können E-Rezepte auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nur vor Ort in der Apotheke eingelöst werden. Die Vorbestellung im Online-Shop ist noch nicht möglich.

Neben der Übermittlung Ihres E-Rezepts können auch weitere, nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel in den Warenkorb gelegt und vorbestellt werden.

Wenn der Rezept-Code nicht mehr auslesbar ist, müssen Sie sich von der Arztpraxis einen neuen Ausdruck erstellen lassen.

Sobald wir Ihren Rezept-Code eingescannt haben, ziehen wir damit das eigentliche Rezept von einem zentralen Server der Telematik-Infrastruktur (Gesundheitsnetz). Ab diesem Moment kann keine weitere Apotheke auf das Rezept zugreifen.

Selbstverständlich können Sie die Papierrezepte nach wie vor bei uns im Shop hochladen und einlösen. Dies betrifft die bisherigen Rezepte in den Farben Rosa, Blau, Grün und Gelb. Verwenden Sie hierfür die Option „Klassisches Rezept“ mit der Foto-Funktion.

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Rezeptcode erfolgreich erfasst.

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Geschafft! Ihr Rezept ist nun in Ihrem Warenkorb.

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Wie geht es weiter?

Sie haben alle Verordnungen des Rezepts eingescannt. Legen Sie das Rezept in den Warenkorb.

Ein E-Rezept kann bis zu drei Verordnungen enthalten. Möchten Sie weitere Verordnungen des gleichen Rezeptes scannen oder das Rezept in den Warenkorb legen?

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