Ultracarbon - PZN 08863054

Ultracarbon

Klinge Pharma GmbH

PZN: 08863054

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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage (bei Heilwassern das Etikett) und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder die Apotheke. Bei Tierarznei lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie die Tierärztin, den Tierarzt oder die Apotheke.

Darreichungsform: Granulat

  • Der Wirkstoff von dem Arzneimittel, medizinische Kohle, kann schädliche oder unerwünschte Substanzen im Magen-Darm-Trakt binden (adsorbieren).
  • Es wird bei akuter oraler Vergiftung und Überdosierung von Arzneimitteln angewendet.
  • Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
    • Bei akuter Vergiftung und Überdosierung mit Medikamenten den Inhalt von 1 bis 2 Flaschen möglichst bald einnehmen (entspricht 50 - 100 g medizinische Kohle). Bei ernsten Vergiftungen sollte nach der ersten Behandlung eine Dosis von 20 g alle 4 bis 6 Stunden für einige Tage eingenommen oder verabreicht werden (20 g medizinische Kohle entspricht ungefähr 160 ml Suspension).
  • Kinder zwischen 4 und 12 Jahren
    • In akuten Vergiftungsfällen und Überdosierung bei Kindern unter 12 Jahren sollte eine ½ Flasche oral verabreicht werden (entsprechend 200 ml gebrauchsfertiger Suspension).
  • Kinder unter 4 Jahren:
    • Bei Kindern unter 4 Jahren sollte als erste Dosis eine ¼ Flasche (entsprechend 100 ml gebrauchsfertiger Suspension) verabreicht und nach Rücksprache mit dem Arzt einige Male wiederholt werden.
  • Medizinische Kohle ist umso wirksamer, je schneller die Einnahme nach der Aufnahme des Giftes erfolgt. Beginnen Sie unverzüglich nach Kenntnis über die Vergiftung mit der Einnahme und folgen Sie den Anweisungen der Giftinformationszentrale oder des Notarztes.
  • Bei ernsten Vergiftungen ist eine wiederholte Anwendung von medizinischer Kohle zu empfehlen.
  • Das Arzneimittel kann ebenfalls nach Erbrechen oder nach einer Magenspülung angewendet werden.
  • Wenn Sie bemerken, dass das Arzneimittel zu stark oder zu schwach wirkt, kontaktieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben, als Sie sollten
    • Kontaktieren Sie umgehend Ihren Arzt oder Apotheker. Nach mehrmaliger Anwendung von medizinischer Kohle in zu hoher Dosierung können Magenschmerzen sowie ein ernsthafter Verschluss des Darms auftreten.

 

  • Wenn Sie die Einnahme vergessen haben
    • Holen Sie diese so schnell wie möglich nach. Wenn es allerdings schon fast Zeit für die nächste Dosis ist, lassen Sie die vergessene Dosis ganz aus und setzen Sie das normale Einnahmeschema fort. Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, fragen Sie bitte hierzu Ihren Arzt oder Apotheker.
  • Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden
    • Wenn Sie allergisch gegen medizinische Kohle oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
    • Wenn feststeht, dass die Vergiftung durch reizende Stoffe (starke Säuren, z. B. Salzsäure, oder Basen, z. B. Abflussreiniger) verursacht worden ist, da es in solchen Fällen bei diagnostischen Untersuchungen wie Speiseröhrenspiegelung (Ösophagoskopie) oder Magenspiegelung (Gastroskopie) störend wirken kann.
  • Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
  • Sehr häufig berichtete Nebenwirkungen sind: Erbrechen, Verstopfung, Bauchbeschwerden, Durchfall, Übelkeit, Stuhldrang und Analreizung.
  • Es gibt einzelne Berichte von: Darmverschluss mit nötigem chirurgischen Eingriff und hartem Kohle-Stuhl (Sterkolith) mit Perforation des Darms. Bei all diesen Fällen wurden den Patienten mehrmalig hohe Dosen medizinischer Kohle verabreicht.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Medizinische Kohle - peroral

  • bei akuter Vergiftung oder Überdosierung von Medikamenten
    • zuerst einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale kontaktieren und gemäß deren Anweisungen sofort danach nach deren Anweisung Kohle verabreichen
  • medizinische Kohle nicht geeignet zur Adsorption von organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln, z.B.
    • Salze von Eisenverbindungen
    • Lithium
    • Thallium
    • Cyanid (Blausäure)
    • Methanol
    • Ethanol
    • Ethylenglykol
    • petroleumhaltige Lösungsmittel
    • Hinweis
      • bei diesen Stoffen sind andere Maßnahmen zur Giftelimination erforderlich (z.B. Magenspülung)
  • die wichtigsten Gifte, bei denen medizinische Kohle wirkungslos ist und eine geeignete orale Therapie bekannt ist, sind
    • Cyanid
      • spezifisches Antidot: Natriumnitrit, 4-Dimethylaminophenol
    • Eisenverbindungen
      • spezifisches Antidot: Deferoxamin (Desferrioxamin)
    • Lithium
      • spezifisches Antidot: Calciumpolystyrensulfat
    • Methanol
      • spezifisches Antidot: Ethanol
    • Ethylenglykol
      • spezifisches Antidot: Ethanol
  • nicht wirksam bei Verätzungen mit Säuren oder Laugen
    • medizinische Kohle kann nachfolgende endoskopische Diagnostik erschweren
  • bei vielen Intoxikationen soll neben medizinischer Kohle zusätzlich ein spezifisches Antidot verabreicht werden (z.B. N-Acetylcystein bei Paracetamolvergiftungen)
  • in Fällen, bei denen eine orale Therapie oder ein orales, spezifisches Antidot von wesentlicher Bedeutung ist, wird von der Anwendung von medizinischer Kohle abgeraten
  • motilitätshemmende Substanzen
    • Anwendung von medizinischer Kohle nicht ratsam bei Patienten, die motilitätshemmende Medikamente einnehmen oder eine giftige Substanz mit motilitätshemmender Wirkung geschluckt haben, da das Risiko eines paralytischen Ileus besteht, was zu einer Perforation führen könnte
  • Patienten, bei denen eine mehrfache Gabe von medizinischer Kohle nach einer Vergiftung notwendig ist
    • bei diesen Patienten sollte die Peristaltik durch eine Überprüfung der gastrointestinalen Geräusche in kurzen Abständen überwacht werden
  • bewusstlose Patienten
    • zur Vermeidung einer Aspiration sollte bei bewusstlosen Patienten ein Arzt oder das Krankenpflegepersonal unter ärztlicher Aufsicht die Suspension durch eine Magensonde verabreichen
  • Schwarzfärbung des Stuhl
    • Anwendung von medizinischer Kohle geht mit einer Schwarzfärbung des Stuhls einher
    • Schwarzfärbung des Stuhls kann Blutungen im Verdauungstrakt verbergen
  • Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
    • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie das Arzneimittel einnehmen.
    • Im Fall einer akuten oralen Vergiftung oder einer Überdosierung mit Medikamenten kontaktieren Sie sofort einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale. Die Suspension sollte sofort gemäß deren Anweisungen verabreicht werden.
    • Das Arzneimittel kann bei vielen Vergiftungsarten angewendet werden. Eine Reihe von organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln wie Eisenverbindungen, Lithium, Thallium, Cyanid, Brennspiritus (Methanol), Alkohol (Ethanol), Frostschutzmitteln (Ethylenglycol) und petroleumhaltigen Substanzen kann jedoch nicht ausreichend von medizinischer Kohle adsorbiert werden. Bei diesen Stoffen sind andere Maßnahmen zur Giftentfernung erforderlich (z. B. Magenspülung).
    • Die wichtigsten Gifte, für die es jeweils geeignete Gegenmittel (Antidote) gibt, sind unten aufgeführt.
    • Cyanid
      • Spezifisches Gegengift (Antidot): Natriumnitrit, 4-Dimethylaminophenol
    • Eisenverbindungen
      • Spezifisches Gegengift (Antidot): Deferoxamin (Desferrioxamin)
    • Lithium
      • Spezifisches Gegengift (Antidot): Calciumpolystyrensulfat
    • Methanol/Brennspiritus
      • Spezifisches Gegengift (Antidot): Alkohol (Ethanol)
      • Ethylenglykol/Frostschutzmittel
      • Spezifisches Gegengift (Antidot): Alkohol (Ethanol)
    • Bei vielen Vergiftungen ist zusätzlich zu diesem Präparat auch ein spezifisches Gegengift zu geben (z. B. bei Paracetamolvergiftungen: N-Acetylcystein).
    • Das Arzneimittel bewirkt eine Schwarzfärbung des Stuhlgangs.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
    • Das Arzneimittel hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit, Maschinen zu bedienen.
  • Kohle, medizinisch (50 g pro 400 Milliliter)
  • Arabisches Gummi
  • Citronensäure 1-Wasser
  • Glycerol (5 g pro 400 Milliliter)
  • Einnahme zusammen mit anderen Arzneimitteln
    • Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
    • Die Wirkung oral eingenommener Arzneimittel wird im Allgemeinen aufgrund des Wirkmechanismus durch die Anwendung von medizinischer Kohle verringert.
    • Die gleichzeitige Gabe von Furosemid (Diuretikum) und medizinischer Kohle zeigte eine starke Reduzierung der Furosemid-Wirkung.
    • Außerdem kann die Einnahme von medizinischer Kohle auch die Wirkung von Verhütungsmitteln zum Einnehmen (die „Pille") reduzieren. Eine zusätzliche sichere Methode der Empfängnisverhütung ist deshalb ratsam.
    • Wenn Sie die Darmtätigkeit hemmende Medikamente einnehmen, ist die Anwendung von medizinischer Kohle nicht ratsam.

Herstellerinformationen

Klinge Pharma GmbH

Website
https://klinge-pharma.com

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