Pflegehilfsmittel
Wir beraten Sie gerne zu ihrem Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel und stehen Ihnen als verlässlicher Partner und Versorger zur Verfügung.
Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 haben gemäß dem Sozialgesetzbuch, nach § 40 SGB XI, unter gewissen Bedingungen Anspruch auf die Kostenübernahme der benötigten Pflegeprodukte. Dies gilt bis zu einem Betrag von 42€. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld durch Angehörge oder Freunde erfolgen.
Als Pflegehilfsmittel gelten Produkte wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen oder ein Mundschutz.
Sie können ihr Pflegehilfsmittelpaket bei uns individuell nach ihren Bedürfnissen zusammenstellen.
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